Bitte beachten Sie, dass alle auf dieser Website aufgeführten Gesetze ausschließlich für das In-Character (IC) Gameplay in unserer GTA-Serverumgebung gelten.
Sunny City Hinweis: Bitte beachten Sie, dass alle auf dieser Website aufgeführten Gesetze ausschließlich für das In-Character (IC) Gameplay in unserer GTA-Serverumgebung gelten.
Paragraph
Straftat
Minimalstrafe
Haftzeit
Sonstiges
§1
Begriffsbestimmung Betäubungsmittel (D)
-
0
(1) Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes sind alle in diesem Gesetzbuch definierten Drogen und dem LSMD zur Verfügung stehenden Arzneimittel. (2) Folgende Mittel zählen als Drogen: Kokain, Cannabis, LSD, Heroin und Opium, alle ihre Bestandteile nach dem ersten Verarbeitungsschritt sowie alle anderen Mittel die Rauschzustände hervorrufen können (Alkohol davon ausgenommen). (3) Der Besitz und Konsum von Betäubungsmitteln ist verboten, es sei denn es liegt ein Sonderfall aus den nachfolgenden Paragraphen vor.
§2
Herstellung und Handel mit Betäubungsmitteln
$ 10.000,00
25
Wer Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft, wird mit einer Haftstrafe von 25 Monaten und einer Geldstrafe von pauschal 10.000 unabhängig von der hergestellten oder gehandelten Menge bestraft.
§3
Besitz von Betäubungsmitteln bis zu 3 Einheiten
-
0
(1) Der Besitz von Cannabinoiden für den Eigenbedarf ist bis zu einer Menge von 3 Einheiten zulässig. (2) Der Besitz aller anderen illegalen Betäubungsmittel ist unzulässig und wird pro Einheit nach § 4 bestraft.
§4
Besitz von Betäubungsmittel über 3 Einheiten
$ 250,00
5
(1) Der Besitz von Betäubungsmitteln ab 4 Einheiten ist nicht gestattet und wird pro Einheit mit einem Bußgeld von 250 bestraft. (2) Des Weiteren fällt ab einem Besitz von 20 Einheiten eine Haftstrafe i.H.v. 5 Hafteinheiten pro 20 Einheiten Drogen an.
§5
Betäubungsmittel im Rahmen einer ärztlichen Behandlung
$ 10.000,00
25
(1) Die in § 1 genannten Arzneimittel dürfen nur verschrieben oder im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verabreicht oder zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden. (2) Die Abgabe und Verschreibung der Betäubungsmittel ist lediglich den Mitarbeitern des LSMD erlaubt. (3) Die Abgabe und Verschreibung von Betäubungsmitteln ohne den Hintergrund einer ärztlichen Behandlung wird nach § 2 geahndet.